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Einlagensicherung in Deutschland

Spätestens seit der Pleite der damals viertgrößten Investmentbank der USA, Lehman Brothers, im Herbst 2008 und der damit einhergehenden Verschärfung der Finanzkrise steht die Einlagensicherung bei den Verbrauchern ganz oben auf der Prioritätenliste. Mit der Quasi-Pleite der Hypo Real Estate konnte die Bundesregierung einen so genannten Run auf die Banken nur dadurch verhindern, dass sie vor laufenden Kameras die Sicherheit der Einlagen der deutschen Bürger garantiert hat. Der Auftritt zeigte die erhoffte Wirkung und die Sparer verzichteten auf die Auszahlung ihrer Spareinlagen.

Obwohl das Thema der Einlagensicherheit bereits seit vielen Jahrzehnten und gar Jahrhunderten von Brisanz ist, haben sich erst in den 1930er Jahren erste freiwillige Sicherungsfonds bei den Genossenschaftsbanken gebildet. 1986 begann die Europäische Union mit der Empfehlung die Kreditinstitute innerhalb des eigenen Landes zu verpflichten Maßnahmen zur Sicherung der Kundeneinlagen zu initiieren. Erst 1997 wurde die Empfehlung zu einer gesetzlichen Regelung, die in Deutschland im Jahr 1998 mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt wurde. Der Zweck dieses Gesetztes besteht darin die Banken und Sparkassen, die operativ in Deutschland tätig sind, zu verpflichten, Einlagen sichernde Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem zählt zu diesen Maßnahmen der Anschluss an den staatlichen Einlagensicherungsfonds, der von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt worden ist und verwaltet wird. Dieser Fonds tritt immer dann ein, wenn ein angeschlossenes Mitglied nicht mehr in der Lage ist die Kundeneinlagen auszuzahlen, das Institut als Insolvenz anmelden muss. Innerhalb von 3 Monaten werden die Kundeneinlagen bis zur Haftungsgrenze zurückgezahlt. Derzeit beträgt die Haftungsgrenze des staatlichen Einlagensicherungsfonds 50.000 Euro je Konto. Ab dem 1. Oktober 2010 wird diese Grenze auf 100.000 Euro angehoben und damit verdoppelt.

In anderen Ländern gelten andere Haftungsgrenzen. Innerhalb der Europäischen Union weist bspw. eine Haftungsgrenze von 70.000 Euro auf, während Österreich für die Einlagen seiner Bürger gar in unbegrenztem Umfang einsteht. In den USA beträgt die Haftungsgrenze 100.000 USD.

Neben dem staatlichen Einlagensicherungsfonds gibt es in Deutschland und anderen Ländern weitere Einlagensicherungsfonds, die jedoch nicht staatlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur sind. Zu dem wichtigsten privaten Einlagensicherungsfonds in Deutschland zählt mit Abstand der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (BdB). Dieser Fonds haftet für die Einlagen seiner angeschlossenen Mitglieder bis zu einer maximalen Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts. Beträgt die Höhe des haftenden Eigenkapitals bspw. 1 Milliarde Euro bedeutet dies für die Haftungshöhe, dass die Kundeneinlagen in diesem Fall bis zu einer Höhe von 300 Millionen Euro durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. abgesichert wird. Allerdings ist die Haftungsgrenze theoretischer Natur, da die Haftungsgrenze in der Praxis durch die finanziellen Mittel des Fonds limitiert wird.

Verbraucher, die in Deutschland ein Konto für ihre Einlagen eröffnen wollen, sollten daher unbedingt darauf achten, dass das jeweilige Institut neben dem staatlichen Einlagensicherungsfonds mindestens einem privaten Einlagensicherungsfonds angeschlossen ist. Nur so können sich Sparer des Schutzes ihrer Einlagen sicher sein.



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